Auf die nachfolgenden Stellen können sich bewerben:
- Pfarrer*innen denen nach den Bestimmungen des Pfarrdienstrechts die Anstellungsfähigkeit zuerkannt wurde und die im Dienst der Landeskirche sind.
- Pfarrer*innen anderer evangelischer Kirchen und ordinierte Theolog*innen, denen nach den Bestimmungen des Pfarrdienstrechts generell oder für den Einzelfall die Anstellungsfähigkeit zuerkannt worden ist und die im Einzelfall zur Bewerbung vom Evangelischen Oberkirchenrat zugelassen wurden.